Verfahrensdokumentation für Steuerkanzleien: Mehr Umsatz, kein Mehraufwand

ProzessDoc übernimmt die GoBD-konforme Verfahrensdokumentation für Ihre Mandanten. Vollständig, auf Wunsch im White-Label-Modell, ohne Mehraufwand für Ihre Kanzlei.
Betriebsprüfer fordern GoBD-konforme Verfahrensdokumentationen heute standardmäßig. Ihre Mandanten brauchen sie, aber in den meisten Kanzleien fehlt die Kapazität für die Umsetzung. ProzessDoc schließt genau diese Lücke.

Umsatz steigern ohne Mehraufwand

Verfahrensdokumentation ist eine eigenständige Beratungsleistung mit echtem Honorarpotenzial. Wir liefern. Sie fakturieren.

Mandanten langfristig binden

Wer die Prozesse eines Mandanten kennt und dokumentiert hat, ist schwer ersetzbar. Verfahrensdokumentation schafft Abhängigkeit. Im positiven Sinne.

Kein internes Know-how nötig

GoBD-Anforderungen, IKS-Dokumentation, Prozessaufnahme: Wir bringen alles mit. Sie müssen nichts aufbauen.

White-Label-Modell möglich

Wir arbeiten vollständig im Hintergrund unter Ihrem Namen. Ihr Mandant sieht ausschließlich Ihre Kanzlei.

Kompatibel mit Ihrer Software

Wir arbeiten mit DATEV, Lexware, ADDISON und weiteren Kanzleisoftwarelösungen. Keine Umstellung, keine Reibungsverluste.

Betriebsprüfungen entspannt begegnen

Wenn Ihre Mandanten eine vollständige GoBD-konforme Verfahrensdokumentation vorlegen können, entlasten Sie sich selbst. Weniger Rückfragen, weniger Haftungsrisiko.
Lachende Frau mit roten Haaren und schwarzem Oberteil steht vor einer weißen Tafel.

So arbeiten wir mit Ihrer Kanzlei zusammen

  • Vollständige Übernahme: von der Prozessaufnahme bis zur Übergabe.
  • Kein Schulungsaufwand: keine internen Mitarbeiter einarbeiten
  • White-Label-Modell auf Wunsch: Ihr Name, unsere Arbeit
  • Kompatibel mit DATEV, Verfahrensdokumentation.pro und weiteren Kanzleisoftwarelösungen

1. Kostenloses Erstgespräch

Wir klären gemeinsam welche Mandanten für eine Verfahrensdokumentation in Frage kommen und wie die Zusammenarbeit aussehen soll.

2. Direkte Übernahme beim Mandanten

Wir übernehmen Kommunikation, Terminabstimmung und Prozessaufnahme direkt beim Mandanten. Ihre Kanzlei bleibt entlastet.

3. GoBD-konforme Erstellung

Vollständige Verfahrensdokumentation inklusive IKS, Prozessbeschreibungen und Verantwortlichkeiten. Abgestimmt auf die eingesetzte Software.

4. Übergabe und Hinterlegung

Die fertige Verfahrensdokumentation wird geprüft, abgenommen und beim Mandanten hinterlegt. Auf Wunsch jährliche Aktualisierung.
Sie denken darüber nach, das Thema Verfahrensdokumentation breiter einzuführen? Für einzelne Mandanten, kanzleiweit oder als neue Dienstleistung: Sprechen Sie uns an. Wir begleiten Sie dabei.

FAQ

Häufige Fragen von Steuerkanzleien zur Zusammenarbeit mit ProzessDoc.
Kann ich ProzessDoc als White-Label-Partner nutzen?
Ja. Wir erstellen die Verfahrensdokumentation vollständig unter Ihrem Kanzleinamen. Ihr Mandant sieht ausschließlich Ihre Marke. Sie behalten die Kundenbeziehung.
Wie läuft die Zusammenarbeit konkret ab?
Nach einem kostenlosen Erstgespräch übernehmen wir direkt den Kontakt mit dem Mandanten. Wir kümmern uns um Terminabstimmung, Prozessaufnahme und Erstellung. Sie erhalten die fertige Verfahrensdokumentation zur Übergabe an Ihren Mandanten.
Arbeitet ProzessDoc mit DATEV?
Ja. Wir sind kompatibel mit DATEV, Verfahrensdokumentation.pro, Lexware und weiteren Kanzleisoftwarelösungen. Die Verfahrensdokumentation berücksichtigt die eingesetzten Systeme Ihrer Mandanten vollständig.
Was kostet die Zusammenarbeit für meine Kanzlei?
Das hängt vom Umfang ab. Wir arbeiten auf Projektbasis mit festen Preisen. Ihr Mandant kann die Kosten über BAFA zu bis zu 80% staatlich fördern lassen. Im kostenlosen Erstgespräch nennen wir Ihnen konkrete Zahlen.
Kann ProzessDoc auch die internen Prozesse meiner Kanzlei optimieren?
Ja. Neben der Mandantenbetreuung implementieren wir auf Wunsch auch digitale Prozesse direkt in Ihrer Kanzlei. Von der Software-Einführung bis zum Aufbau einer internen Digitalisierungsstruktur.
Hafte ich als Steuerberater, wenn ich keine Verfahrensdokumentation anbiete?
Die Pflicht zur Verfahrensdokumentation liegt beim Unternehmer. Als Steuerberater sind Sie jedoch verpflichtet, Ihre Mandanten auf steuerliche Risiken hinzuweisen. Wer das Thema nicht aktiv anspricht, riskiert im Streitfall Haftungsansprüche. Mit ProzessDoc als Partner können Sie Ihren Mandanten eine vollständige GoBD-konforme Lösung anbieten und sind selbst auf der sicheren Seite.

Warum ProzessDoc?

Sie kennen das Thema Verfahrensdokumentation. Ihre Mandanten brauchen sie. Aber die Umsetzung kostet Zeit, die in Ihrer Kanzlei nicht da ist. ProzessDoc übernimmt genau diesen Part: GoBD-konform, White-Label-fähig, kompatibel mit Ihrer Software. Sie erweitern Ihr Leistungsangebot ohne einen einzigen internen Arbeitsschritt mehr.

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